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Arbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitnehmer, Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, Betriebsräte, Freie Mitarbeiter und Selbständige, sowie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in allen Bereichen des Arbeits-, Dienst- und Sozialrechts und stehen auch nach beendetem Arbeitsleben für die fachlich spezialisierte Vertretung von Rentnern, Pensionären, Sozialleistungs- oder Versorgungs-leistungsempfängern zur Verfügung.
Abgestimmt auf Ihre spezielle Situation erarbeiten wir eine optimale Strategie zur Durchsetzung Ihrer arbeitsvertraglichen oder sozialen Rechte, sei es im Rahmen vorbereitender Vertragsberatung, vorgerichtlicher Verhandlungen oder einer notwendig werdenden gerichtlichen Auseinandersetzung.
In allen Fällen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, des Sozial- und öffentlichen Dienstrechts gewährleisten wir unseren Mandanten höchste Qualität in der anwaltlichen Beratung und Vertretung, die wir durch konsequente und regelmäßige fachliche Fort- und Weiterbildung sicherstellen. Insbesondere in den Problembereichen
- Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Entgelten, Prämien, Bonuszahlungen, Tantiemen und Gratifikationen
- Betriebliche und gesetzliche Altersversorgung
- verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen
- Änderungskündigungen, Versetzung, Umsetzung
- Abmahnungen, Rügen, Zeugniserteilung
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- öffentliches und privates Dienst(vertrags)recht
- Anstellungsverträgen mit leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen
- Durchsetzung und Gestaltung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
- Betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen und deren Lösung
- Betriebsübergang, Out- und Insourcing, Umstrukturierung von Betrieben und Betriebsabläufen
- Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen
- Planung und Verhandlung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, sowie Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeit und leistungsorientierte Vergütung
- Leistungsansprüchen gegenüber der öffentlich-rechtlichen Arbeitsverwaltung und Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bei Arbeitslosigkeit
- Renten- und Versorgungsrecht, Schwerbehindertenrecht, GdB und MdE
- Arbeitsunfall, Erwerbsunfähigkeit, Kranken- und Pflegeversicherung
stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte mit persönlichem Engagement zur Verfügung.
Berater
Eckard Fischer
Klaus Schumacher
Prof. Helmut M. Schäfer
Esther Adam-Ollesky
Lothar Schwintzer
